27.06.2025
Berufsgenossenschaft senkt Beitrag
Die Berufsgenossenschaft Energie, Textil, Elektro und Medienerzeugnisse, kurz BG ETEM, hat den Beitragsfuß für ihre Mitglieder gesenkt. Selbiger beträgt jetzt 2,80 und lag zuvor bei 2,82. Die entsprechende Sitzung fand am 14. Mai statt. Zusammen mit der Gefahrklasse eines Betriebs und dessen Lohnsumme dient er zur Berechnung der Beiträge. Die Organisation ist u. a. für Textilpflege-Firmen zuständig.
Franz Donner, Vorstandsvorsitzender der BG: „Gerade angesichts der wirtschaftlichen Herausforderungen ist die finanzielle Entlastung ein gutes Signal an unsere Mitgliedsunternehmen. Unser Ziel sind langfristig stabile Beiträge.“ Hans-Peter Kern, alternierender Vorstandsvorsitzender, ergänzt: „Guter Arbeitsschutz in den Betrieben zahlt sich aus, auch finanziell.“
Bereits im letzten Jahr wurde der Beitragsfuß von 2,84 auf 2,82 gesenkt.
Ausgaben lagen 2024 bei 1,45 Milliarden Euro
Laut der BG vermindert sich durch die neue Reduzierung der durchschnittliche Betrag von Firmen von 78 auf 77 Cent je 100 Euro, die ein Betrieb an seine Beschäftigten als Löhne auszahlt. Die Mitgliedsbeiträge dienen zur Deckung der Ausgaben der BG im letzten Jahr. In diesem Zeitraum gab die BG gut 1,45 Milliarden Euro aus.
2024 machten Rentenauszahlungen mit 594,9 Millionen Euro den größten Posten aus. Selbige werden Versicherten ausgezahlt, die durch Arbeits- und Wegeunfälle oder Berufskrankheiten schwere Gesundheitsschäden erlitten haben. Zweithöchster Posten waren medizinische Heilbehandlungskosten und andere Rehabilitationsleistungen nach Unfällen oder Berufskrankheiten mit 427,1 Millionen Euro. Präventionsdienstleistungen beliefen sich auf 146 Millionen.
Zuständig für 4 Millionen Beschäftigte
Die BG ETEM stellt die gesetzliche Unfallversicherung für gut 4 Millionen Beschäftigte in etwa 200.000 Mitgliedsunternehmen sicher. Zu ihren Aufgaben zählen die Aufrechterhaltung von Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz, Rehabilitation und Entschädigung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, die Arbeitskräfte in den Mitgliedsunternehmen erleiden. Die BG ist somit verantwortlich für die Haftung gegenüber den Mitarbeitern.
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